Um den Anforderungen des Landesamtes zu entsprechen, benötigst du eine eigene Fachkraft nach § 6 der AföVO oder du sicherst die Fachkraftbegleitung durch die Unterstützung einer Servicestelle. Diese Kooperation bieten wir dir als anerkannte Servicestelle für Qualitätssicherung nach § 13 AföVO mit unserer Erfahrung gern an!
Du erhältst von uns regelmäßig Informationen zu Änderungen der Gesetzeslage, sowie ein jährliches ausführliches Evaluationsgespräch, in dem wir deine Fragen klären und gemeinsam schauen, ob du bereits alle Potenziale ausnutzt. Auch die Teilnahme an Netzwerktreffen mit anderen Anbietern zum Erfahrungsaustausch ist möglich.
Hierfür berechnen wir eine jährliche Pauschale von 380 €, in der bereits eine jährliche Fortbildung enthalten ist.
Du hast bereits einen Dienst und hast ganz spezielle Fragen? Auch hier stehen wir dir mit wertvollem Rat zur Seite. Per Telefon, Videocall oder auch persönlich vor Ort.
Viele Fragen tauchen erst auf, wenn man damit konfrontiert wird. Manche Themen sind unbeliebt aber notwendig (z.B. Arbeitssicherheit, Datenschutz etc… )
Andere Themen sind dir vielleicht noch unbekannt und können dich voranbringen, wie z.B. die Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Pflegeversicherung für dein Unternehmen
Oder bist du erst in Gründung? Wir helfen dir auf dem Weg zur Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag – ganz individuell
Preis auf Anfrage
8 Unterrichtseinheiten
Online Kurs, davon eine Std. Reflektionsgespräch per Videokonferenz 120 €
120 UE (demnächst verfügbar)
30 UE (demnächst verfügbar)
Alle Angaben sind Nettopreise.